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            <title>2. LMV 2019: Alles</title>
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                        <title>A1: Nur progressive Bündnisse für ein weltoffenes, ökologisches und gerechtes Sachsen</title>
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                        <author>Landesvorstand (beschlossen am: 25.06.2019)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Am 1. September steht in Sachsen die Landtagswahl an.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Viele Menschen schauen erwartungsvoll auf diese Wahl. Sie haben in den letzten Wochen und Monaten erlebt, wie schnell sich die politische Landschaft verändern kann. Sie sind empowert durch Erfahrungen, die sie gemeinsam gemacht haben, wenn sie politisch aktiv geworden sind. Immer mehr gerade junge Menschen mischen sich ein, um gesellschaftliche Zustände zu verändern, und den Weg in eine solidarischere, offenere und ökologischere Zukunft zu beschreiten. Viele wollen sich auch vor dieser Wahl einbringen und für ein gerechtes Sachsen kämpfen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Viele Menschen blicken aber auch mit großer Sorge auf die kommende Wahl. Die Gefahr einer Regierungsbeteiligung der AfD steht greifbar wie nie im Raum.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Besonders Menschen, die jetzt schon von vielfacher Diskriminierung betroffen sind, wie LGBTQ*, Geflüchtete oder PoC haben konkrete Ängste vor dem sukzessiven Abbau ihrer Rechte und einer noch weiter gegen sie kippenden Stimmung in Sachsen, sollte die menschenverachtende AfD tatsächlich Macht im Freistaat erlangen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auch zivilgesellschaftliche Initiativen fürchten Repression und eine immense Erschwerung ihrer Arbeit in ohnehin schwierigen Zuständen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die gesellschaftlichen Grundwerte, die von der menschenverachtenden AfD angegriffen werden, gilt es in diesem Wahlkampf entschieden zu verteidigen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Unter diesen Umständen können wir aber nicht nur darauf setzen, eine kommende Regierung unter CDU-Führung willkommen zu heißen, weil dies eine so viel bessere Alternative wäre. Vielmehr haben fast 30 Jahre CDU Regierung in Sachsen dazu geführt, dass Rechtsextremismus und rechte Einstellungen in der Mitte der Gesellschaft gedeihen konnten, dass Regionen abgehängt, zivilgesellschaftliche antifaschistische Arbeit diskreditiert und entscheidende Zukunftsthemen ignoriert werden. Für die drängenden Zukunftsfragen, wie dem Umgang mit Klimakrise, sozialen Fragen, der Bedrohung der Menschenrechte oder der Schaffung gesellschaftlichen Zusammenhalts, hat die CDU keine Antworten entwickelt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir können uns nicht mit dem status quo in Sachsen zufrieden geben; ebensowenig reichen einzelne Gesetze oder gut gemeinte Maßnahmen, um die dringend nötigen geselschaftlichen Veränderungen anzustoßen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir wollen Sachsen heftig verändern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir wollen eine Regierung, die gemeinsam mit den Menschen in Sachsen an Zukunftsfragen arbeitet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir wollen einen Planeten, auf dem alle Menschen jetzt und in kommenden Generationen gut leben können, und eine Umwelt, die nicht gänzlich zerstört ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir wollen Demokratie mit allen Menschen in Sachsen gestalten und Menschen einbeziehen, die bisher nicht gehört werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir wollen junge Menschen nicht zurücklassen und in die sächsische Bildungspolitik investieren, um Chancen für alle zu schaffen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein echter Politikwechsel, eine echte Veränderung in Sachsen, ist unserer Meinung nach nur jenseits der sächsischen CDU zu finden. Unsere Schwerpunkte und Visionen, die sich auch durch zahlreiche unserer Anträge im Wahlprogramm von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Sachsen wiederfinden, sind mit der CDU-Programmatik kaum vereinbar. Auch geben die Inhalte der Parteien FDP und Freie Wähler aktuell keine progressiven Gestaltungsmöglichkeiten, welche das Regieren mit ihnen als sinnvoll erscheinen ließen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir wissen, dass wir mit unserem Wunsch nach Veränderung nicht allein da stehen. Großartige Menschen und Initiativen sind seit vielen Jahren oder erst seit kurzem in ganz Sachsen aktiv, um eine wahre Veränderung herbeizuführen. Mit diesen Menschen und mit den Parteien, die das Ziel einer echten progressiven Veränderung verfolgen, wollen wir uns verbünden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir kämpfen deshalb für eine rot-rot-grüne Regierungskoalition in Sachsen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir sehen in einem rot-rot-grünen (R2G) Bündnis die Möglichkeit, dank der inhaltlichen Überschneidungen nicht nur große Teile des grünen Wahlprogramms umsetzen zu können, sondern mit den Partner*innen gemeinsam Teil eines grundlegenden politischen Wandels in Sachsen sein zu können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir sind davon überzeugt, dass sich Sachsen nur ins Positive verändern kann, wenn es neue politische Mehrheiten gibt, die eine Politik mit Verantwortung, insbesondere für die Solidarität mit den kommenden Generationen kreiert. Gerade junge Menschen drängen auf diese Veränderungen. Der politische Tatendrang und die Verärgerung über die momentanen Regierungen von vielen jungen Menschen ist deutlich wie lange nicht mehr sichtbar. Diesen Bedürfnissen nach einem politischen Neustart müssen wir bei der Landtagswahl in Sachsen nachkommen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir als GRÜNE JUGEND Sachsen wollen Sachsen in einen offenen, ökologischen und gerechten Freistaat wandeln: In ein Sachsen mit einer Regierung, die auf demokratischen, solidarischen und antifaschistischen Grundwerten aufbaut und die Zukunft der kommenden Generationen schützt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Ausgangslage für diese Landtagswahl ist mit Sicherheit keine einfache. In den letzten Jahren ist es nicht gelungen, strategische Mehrheiten für uns aufzubauen; in den derzeitigen Umfragen gibt es keine Mehrheit für ein R2G-Bündnis. Wenn wir aber tatsächlich einen Politikwechsel vollziehen wollen, müssen wir für politische Gestaltungsmehrheit jenseits der oben genannten Parteien werben. Wir wollen für eine Mehrheit links der Mitte, bestehend aus BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und DIE LINKE, werben. Progressive Parteien dürfen sich bei der Wahl nicht gegeneinander ausspielen, sondern müssen miteinander für eine echte politische Alternative und Erneuerung Sachsens einstehen und sich zu einem rot-rot-grünen Bündnis bekennen. Sie müssen nach einer Regierungsverantwortung mit einer R2G-Koalition streben. Diese Vision soll als eine sichtbare Alternative zur &quot;Großen Koalition&quot;, &quot;Schwarz-Blau&quot; oder &quot;Kenia&quot; erkennbar sein. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und DIE LINKE müssen sich als strategische Partner*innen verstehen, die jetzt und für die Zukunft für einen ökologischen, sozialen und weltoffenen Freistaat Sachsen stehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Wahlkampf werden wir selbstbewusst und mit konsequenter Haltung für unsere junggrünen Themen einstehen. Wir unterstützen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und streben eine Maximierung der grünen Wähler*innenstimmen an, um unsere Themen und Kandidierenden im sächsischen Landtag zu stärken. Mit unserem Einsatz für Menschlichkeit, Demokratie, Ökologie und Gerechtigkeit wollen wir Menschen begeistern und gemeinsam mit vielen jungen Leuten für eine politische Veränderung in Sachsen streiten und die Stimmen, die eine schwarz-blaue Regierung möglich machen, minimieren. Wir wollen am 1. September den Grundstein legen für eine zukunftsweisende Regierung in einem Sachsen, in dem Demokratie, Klima- und Naturschutz , Feminismus, Antifaschismus und sozialer Zusammenhalt einen echten Stellenwert erhalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir wollen Sachsen heftig ändern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die GRÜNE JUGEND Sachsen:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>will im Wahlkampf mit den Themenschwerpunkten Klima, Demokratie und Bildung und konsequenter Haltung für Menschlichkeit für ein anderes Sachsen werben</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>macht die durch die Grüne Jugend in das grüne Wahlprogramm gelangten Themen im Wahlkampf stark</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>setzt sich dafür ein, dass das Versprechen für ein weltoffenes, ökologisches und gerechtes Sachsen durch ein progressives Regierungsbüdnis eingelöst wird</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>stellt echten politischen und gesellschaftlichen Wandel in den Fokus ihres Wahlkampfs</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die GRÜNE JUGEND Sachsen:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>bekennt sich zu einem Bündnis aus BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und DIE LINKE</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>sieht die sogenannte R2G-Koaliation als einzige Regierungsalternative für einen Regierungswechsel</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>spricht sich gegen Bündnisse mit der CDU, ADF, FDP und Freien Wählern aus</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die GRÜNE JUGEND Sachsen:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>fordert BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen auf, sich im Wahlkampf klar zu progressiven Bündnissenzu bekennen und für eine rot-rot-grüne Regierung zu werben</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>fordertdie SPD Sachsen und DIE LINKE Sachsen auf, dasselbe zutun</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>setzt dabei auf gemeinsame und konkrete Zusammenarbeit mit linksjugend &#039;solid Sachsen und den Jusos Sachsen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die<strong> GRÜNE JUGEND Sachsen:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>unterstützt und solidarisiert sich - im Wahlkampf und darüber hinaus - mit Bewegungen, Gruppen und Kampagnen, besonders im ländlichen Raum, die sich für ein progressives, gerechtes, ökologisches und weltoffenes Sachsen einsetzen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir kämpfen als <strong>GRÜNE JUGEND Sachsen</strong> für die Ablösung der CDU aus der Regierungsverantwortung und füreinen progressiven Politikwechsel im Freistaat.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>erfolgt mündlich</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 25 Jun 2019 22:52:53 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S3: Finanzordnung</title>
                        <link>https://lmv-2-2019.antragsgruen.de/lmv-2-2019/Finanzordnung-382</link>
                        <author>Heinrich Rödel</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§1 Aufgabenverteilung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die*der Landesschatzmeister*in der GRÜNEN JUGEND Sachsen verwaltet die Bücher und</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Finanzen des Landesverbandes und zeichnet für die Rechenschaftslegung gemäß dem fünften</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Abschnitt des Parteiengesetzes verantwortlich. Bei langfristiger Abwesenheit oder Vakanz führt</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>die*der Landesgeschäftsführer*in stellvertretend für die*den Landesschatzmeister*in die Buch-</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>haltung des Landesverbandes durch.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die*der Landesschatzmeister*in hat die Einzelverfügungsvollmacht über alle Konten des</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Landesverbandes.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Landessprecher*innen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>sowie</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>die*der</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Politische</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Landesgeschäftsführer*in sind gemeinsam verfügungsberechtigt. Der Landesvorstand hat dar-</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>über hinaus das Recht, die*den Landesgeschäftsführer*in mit einer beschränkten und zeitlich</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>befristeten Kontovollmacht auszustatten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Die*der Landesschatzmeister*in nimmt als Repräsentant*in der GRÜNEN JUGEND an den</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Die GRÜNE JUGEND Sachsen entsendet die*den Landesschatzmeister*in sowie ein von</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Sitzungen der Kreiskassiererkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen teil.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>der Landesmitgliederversammlung für die Dauer eines Jahres zu wählendes Basismitglied, das</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>nicht Mitglied des Landesvorstandes ist, in den Bundesfinanzausschuss der GRÜNEN JUGEND.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§2 Haushalt</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die*der Landesschatzmeister*in stellt für jedes Kalenderjahr einen Haushaltsplan auf, der</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Der Haushaltsplan enthält mindestens</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>durch die Landesmitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit verabschiedet wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. die Einnahmen und Ausgaben der zwei dem Haushaltsjahr vorangegangenen Jahre,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. die geplanten Einnahmen und Ausgaben des dem Haushaltsjahr vorangegangenen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Jahres,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. die voraussichtlichen Einnahmen des Haushaltsjahres,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4. die voraussichtlichen Ausgaben für die Führung der Landesgeschäftsstelle,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>5. die voraussichtlichen Ausgaben für die allgemeine politische Arbeit,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>6. die Personalausgaben,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>7. die Höhe und Verteilung von Zuweisungen an die Basisgruppen,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>8. die voraussichtliche Vermögensentwicklung des Haushaltsjahres</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§3 Rechenschaftslegung und Kassenprüfung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die*der Landesschatzmeister*in legt gegenüber der ersten Landesmitgliederversamm-</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>lung eines jeden Kalenderjahres Rechenschaft über die Einnahmen und Ausgaben sowie über</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>das Vermögen des Landesverbandes ab.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die*der Landesschatzmeister*in hat nach Abschluss eines jeden Rechnungsjahres einen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Rechenschaftsbericht gemäß dem fünften Abschnitt des Parteiengesetzes anzufertigen und bis</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>zum 31. März des Folgejahres in der Bundesgeschäftsstelle von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Prüfung durch die Bundesrechnungsprüfer*innen vorzulegen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Landesrechnungsprüfer*innen haben das Recht auf die jederzeitige Einsichtnahme in</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>die Kassen- und Haushaltsführung der*des Landesschatzmeister*in. Ihnen ist zu diesem Zweck</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zugang zu sämtlichen Finanz- und Buchhaltungsunterlagen zu gewähren. Sie legen der Landes-</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>mitgliederversammlung innerhalb des dem Rechnungsjahr folgenden Jahres einen Prüfbericht</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>über den vorliegenden Rechenschaftsbericht vor.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§4 Mitgliedsbeiträge</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Jedes Mitglied der GRÜNEN JUGEND Sachsen zahlt einen jeweils zum Jahresende zu ent-</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>richtenden Jahresmitgliedsbeitrag in Höhe von mindestens 20,00 €. Davon stehen 8,00 Euro</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>dem Bundesverband zu. Eine Befreiung ist nach §5, Abs. 1 der Satzung möglich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bei Mitgliedern, die zugleich Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind, ist der Mit-</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>gliedsbeitrag an die GRÜNE JUGEND im Beitrag an die Partei enthalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§5 Basisgruppenförderung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Landesverband unterstützt die von der Landesmitgliederversammlung anerkannten</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Basisgruppen entsprechend seiner finanziellen Leistungsfähigkeit. Umfang und Verteilung der</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Fördermittel werden jährlich im Haushaltsplan des Landesverbandes festgelegt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Basisgruppenförderung erfolgt auf schriftlichen Antrag durch die Erstattung von den</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Basisgruppen entstandenen Kosten. Für die Antragstellung ist das durch den Landesverband</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>zur Verfügung zustellende Formular zu nutzen. Den Förderanträgen sind alle Belege im Original</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>beizulegen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Ausschüttung der Fördermittel ist bis zum im Haushaltsplan des Landesverbandes</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>festgeschriebenen Betrag möglich. Übersteigt ein Antrag das noch zur Verfügung stehende</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Budget, so ist der Differenzbetrag durch die Basisgruppe selbst zu tragen. Überschüssige För-</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>dermittel verfallen zum Ende des Geschäftsjahres.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Basisgruppen sind dazu verpflichtet, der*dem Landesschatzmeister*in regelmäßig,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>mindestens jedoch zu Beginn eines jeden Kalenderjahres, die Namen und Kontaktdaten ihrer</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Schatzmeister*innen mitzuteilen. Dies kann schriftlich erfolgen oder auf der Landesmitglieder-</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>versammlung zu Protokoll gegeben werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Vorausleistung von den Basisgruppen entstehenden Kosten ist nach Rücksprache mit</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>der*dem Landesschatzmeister*in möglich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§6 Zusätzliche projektbezogene Finanzmittel</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Landesvorstand beschließt über die Vergabe zusätzlicher projektbezogener Finanz-</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>mittel. Antragsberechtigt sind Basisgruppen sowie jedes Mitglied der GRÜNEN JUGEND Sach-</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>sen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Anträge sind im Voraus und mit einer detaillierten Aufstellung der zu erwartenden Kosten</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Die Verwendung von Aktionsgeldern, die eine Höhe von 100,00 Euro übersteigen, sind mit</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Der Landesvorstand beteiligt die Mitglieder des Landesverbandes an der Verteilung der</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>sowie des durch den*die Antragsteller*in zu tragenden Eigenanteils versehen einzureichen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>einer Frist von zwei Wochen im Voraus beim Landesvorstand zu beantragen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>projektgebundenen RPJ-Fördermittel. Für die Antragstellung gelten die Richtlinien des Ring Po-</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>litischer Jugend Sachsen e.V..</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§7 Teilhabeförderung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zum Erreichen der in der Satzung festgeschriebenen Ziele zu &quot;Inklusion und Teilhabe&quot;</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>plant der Landesverband Mittel zum Abbau struktureller Barrieren ein. Die Höhe dieser werden</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>im Haushaltsplan festgelegt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Veranstaltungen, die vom Landesvorstand oder von den Basisgruppen organisiert werden,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>können durch entsprechende Gelder gefördert werden. Die Finanzmittel sind zum Zweck barrie-</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>rearmer Veranstaltungen einzusetzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Mittel sind außerdem zum langfristigen Abbau von Barrieren innerhalb der Strukturen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>der GRÜNEN JUGEND Sachsen zu verwenden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Antrag auf Erteilung der Finanzmittel erfolgt beim Landesvorstand. Bei Beantragung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>müssen die konkreten Vorteile, der zu finanzierenden Maßnahmen, genannt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§8 Aufwandsentschädigung und Unkostenerstattung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Den Mitgliedern des Landesvorstandes steht eine zum Ende der Amtszeit formlos zu</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Mitglieder der GRÜNEN JUGEND Sachsen können einen Antrag auf Erstattung der Ihnen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>beantragende Unkostenpauschale zu. Der Höchstbetrag wird im Haushalt festgelegt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>durch die Teilnahme an oder die Organisation von Veranstaltungen und Aktionen der GRÜNEN</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>JUGEND Sachsen entstanden Kosten stellen. Ein Anspruch auf Erstattung besteht nicht. Über</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>die Bewilligung von Erstattungsanträgen entscheidet der Landesvorstand.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für die Antragstellung der Unkostenerstattung ist das durch den Landesverband zur Ver-</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>fügung zustellende Formular zu nutzen. Den Erstattungsanträgen sind alle Belege im Original</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>beizulegen. Bei Belegen, die nicht in Euro ausgestellt sind, ist dem Beleg ein Nachweis über den</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>zum Zeitpunkt des Kaufes gültigen Umtauschkurs beizulegen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§9 Fahrtkostenrückerstattung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Jedes Mitglied der GRÜNEN JUGEND Sachsen hat Anspruch auf die Rückerstattung der</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>ihm für die Teilnahme an satzungsgemäßen Gremiensitzungen des Landesverbandes entstan-</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>denen Fahrtkosten. Dies gilt nur, wenn das Mitglied auch Teil des Gremiums ist. Der Landesvor-</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>stand kann durch Beschluss die Erstattung von Fahrtkosten für Personen, die nicht Mitglied der</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>GRÜNEN JUGEND Sachsen sind, öffnen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es werden ausschließlich durch die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel entstandene</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Fahrtkosten erstattet. Es gelten folgende Erstattungssätze:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. Kosten für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs sowie des Fernbusver-</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>kehrs werden vollständig erstattet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. Kosten für die Nutzung des schienengebundenen öffentlichen Personenfernverkehrs</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>werden bis zu den Kosten des Nahverkehrs erstattet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. Die Nutzung von Mitfahrgelegenheiten kann vollständig, höchstens jedoch zum Bahn-</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Card50-Fernverkehrstarif erstattet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Menschen mit Beeinträchtigungen, für die eine längere Reise mit Bahn oder Bus nicht zu-</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>mutbar ist, dürfen durch diese Regelung nicht benachteiligt werden. Eine angemessene Alter-</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>native ist auf Antrag zu erstatten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Erstattung von Kosten für die Nutzung von Kraftfahrzeugen kann in begründeten Aus-</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>nahmefällen nach vorheriger Absprache mit der*dem Landesschatzmeister*in erfolgen. Es wer-</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>den pauschal 0,25€ pro gefahrenem Kilometer erstattet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Landesvorstand kann über die Regelungen in Abs. 1 hinausgehend die Erstattung von</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Fahrtkosten für die Teilnahme an nicht-satzungsgemäßen Gremiensitzungen sowie an weite-</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>ren Veranstaltungen des Landesverbandes beschließen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§10 Übergangs- und Schlussbestimmungen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Finanzordnung tritt zum Zeitpunkt ihres Beschlusses in Kraft. Eine Änderung ist jeder-</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Im Falle der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gelten alle weiteren Bestimmungen fort.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>zeit durch Beschluss der Landesmitgliederversammlung absoluter Mehrheit möglich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für Sachverhalte, die nicht durch die Finanzordnung der GRÜNEN JUGEND Sachsen geregelt</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>sind, gelten die Bestimmungen der Finanzordnung des Bundesverbandes.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 23 Jun 2019 20:53:03 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu S1: Satzung der GRÜNEN JUGEND Sachsen</title>
                        <link>https://lmv-2-2019.antragsgruen.de/lmv-2-2019/Satzung_der_GRUeNEN_JUGEND_Sachsen-9620/17661</link>
                        <author>Landesvorstand (dort beschlossen am: 23.06.2019)</author>
                        <guid>https://lmv-2-2019.antragsgruen.de/lmv-2-2019/Satzung_der_GRUeNEN_JUGEND_Sachsen-9620/17661</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_4507_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 270 bis 271 einfügen:</h4><div><p><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(4a) Die GRÜNE JUGEND Sachsen entsendet zwei Delegierte in den Länderrat des Bundesverbands der GRÜNEN JUGEND. Ein*e Delegierte*r wird aus den Reihen des Landesvorstands von der Landesmitgliederversammlung der GRÜNEN JUGEND Sachsen gewählt. Der*die zweite Delegierte wird von der Landesmitgliederversammlung der GRÜNEN JUGEND Sachsen gewählt. Diese Delegierten sind auf ein Jahr gewählt.</ins></p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 23 Jun 2019 20:42:06 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä2 zu S2: Geschäftsordnung</title>
                        <link>https://lmv-2-2019.antragsgruen.de/lmv-2-2019/Geschaeftsordnung-11093/17660</link>
                        <author>Landesvorstand (dort beschlossen am: 23.06.2019)</author>
                        <guid>https://lmv-2-2019.antragsgruen.de/lmv-2-2019/Geschaeftsordnung-11093/17660</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_4507_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 25 bis 27 einfügen:</h4><div><p>konstruktive Abwahl<br>kann jederzeit mit absoluter Mehrheit vorgenommen werden.<br><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Aus den gewählten Menschen der Tagesleitung wird von der Landesmitgliederversammlung eine Person als Sitzungsleitung gewählt, welche die Versammlung nach außen vertritt. Die Wahl der Sitzungsleitung erfolgt in offener Abstimmung mit einfacher Mehrheit.</ins></p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 23 Jun 2019 20:38:03 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu S2: Geschäftsordnung</title>
                        <link>https://lmv-2-2019.antragsgruen.de/lmv-2-2019/Geschaeftsordnung-11093/17657</link>
                        <author>Landesvorstand (dort beschlossen am: 23.06.2019)</author>
                        <guid>https://lmv-2-2019.antragsgruen.de/lmv-2-2019/Geschaeftsordnung-11093/17657</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_4507_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 91 bis 97:</h4><div><p>(7) Die Mitglieder des Landesvorstandes werden in folgender Reihenfolge gewählt:<br>&gt; Landessprecherin* (FIT*<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">-Platz)<br>&gt; Schatzmeister*in (offener Platz)<br>&gt; Politische Geschäftsführer*in<br>&gt; Landessprecher*in (offener Platz)<br>&gt; Beisitzer*innen</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Platz)<br>&gt; Landessprecher*in (offener Platz)<br>&gt; Schatzmeister*in<br>&gt; politische Geschäftsführer*in<br>&gt; Beisitzer*in (FIT-Platz)<br>&gt; Beisitzer*in (offener Platz)</ins><br>(8) Wahlen finden im Mehrheitswahlverfahren statt. Bei Stimmengleichheit ist </p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 23 Jun 2019 20:34:07 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S2: Geschäftsordnung</title>
                        <link>https://lmv-2-2019.antragsgruen.de/lmv-2-2019/Geschaeftsordnung-11093</link>
                        <author>Heinrich Rödel</author>
                        <guid>https://lmv-2-2019.antragsgruen.de/lmv-2-2019/Geschaeftsordnung-11093</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Präambel<br>
Diese Geschäftsordnung enthält ergänzende Regelungen zu der Satzung der GRÜNEN JUGEND<br>
Sachsen und wurde am 28. Oktober 2007 durch die Landesmitgliederversammlung in Leipzig<br>
beschlossen. Zuletzt wurde sie geändert in gültiger Fassung am 22. Juni 2018 auf der<br>
Landesmitgliederversammlung in Chemnitz. Diese Geschäftsordnung kann nur mit absoluter<br>
Mehrheit durch die Landesmitgliederversammlung beschlossen, geändert oder aufgehoben werden.<br>
§1 Geltungsbereich<br>
(1) Die Regelungen der Geschäftsordnung gelten für die Landesmitgliederversammlung der<br>
GRÜNEN JUGEND Sachsen.<br>
(2) Die Regelungen gelten zudem in allen Gremien, Organen und Kommissionen der GRÜNEN<br>
JUGEND Sachsen, soweit keine spezielleren Regelungen getroffen wurden.<br>
§2 Tagesleitung<br>
(1) Die Landesmitgliederversammlung wählt zu Beginn der Versammlung eine Tagesleitung. Sie<br>
soll mindestens zur Hälfte aus Frauen*, Inter- und Trans*-Personen bestehen. Die Wahl der<br>
Tagesleitung erfolgt in offener Abstimmung mit einfacher Mehrheit. Eine konstruktive Abwahl<br>
kann jederzeit mit absoluter Mehrheit vorgenommen werden.<br>
(2) Die Tagungsleitung leitet die Sitzung, nimmt inhaltliche Anträge und Anträge zur<br>
Geschäftsordnung entgegen, befindet über deren Zulässigkeit, führt eine Redeliste, erteilt und<br>
entzieht das Wort und leitet die Wahlen.<br>
(3) Während der Wahlgänge dürfen keine Wahlbewerber*innen der Tagesleitung angehören.<br>
(4) Die Tagesleitung träg für den ungestörten Ablauf der Versammlung Sorge und kann Personen,<br>
die den Fortgang der Versammlung erheblich und auf Dauer stören von der Versammlung<br>
ausschließen. Liegt das Hausrecht im Bereich der Grünen Jugend Sachsen, übt die Tagesleitung es<br>
aus.<br>
(5) Die Tagesleitung führt eine Redeliste. Redelisten sind grundsätzlich quotiert zu führen und<br>
Redebeiträge hart zu quotieren. Somit endet die Debatte oder Aussprache nach dem letzten<br>
Redebeitrag einer Frau*, Inter- oder Trans*-Person.<br>
(6) Bei offenen Debatten und Diskussionen ist eine doppelt-quotierte Redeliste<br>
(nach Erstredner*innen und nach fit*/offen) zuführen. Meldet sich eine Person, die<br>
bisher keinen Wortbeitrag in einer Debatte hatte, wird diese Person direkt<br>
vorgezogen. Erstrednerinnen* werden nochmals Erstrednern* vorgezogen.<br>
(7) Auf Antrag zur Geschäftsordnung kann die Landesmitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit<br>
beschließen, Redebeiträge weich zu quotieren. In diesem Fall ist nach jedem Redebeitrag einer<br>
männlichen Person das Rederecht somit an eine Frau*, Inter- oder Trans*-Person zu vergeben,<br>
sofern Meldungen vorliegen.<br>
§3 Tagesordnung<br>
Zu Beginn der Versammlung wird eine Tagesordnung mit absoluter Mehrheit beschlossen. Sie kann<br>
im weiteren Verlauf mit absoluter Mehrheit geändert werden.§4 Wahlen<br>
(1) Personenwahlen finden nach demokratischen Wahlgrundsätzen grundsätzlich in allgemeiner,<br>
unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl statt.<br>
(2) Auf Wahlen muss durch einen gesonderten Tagesordnungspunkt schon in der Einladung zur<br>
Landesmitgliederversammlung hingewiesen werden.<br>
(3) Alle bereits eingegangenen Bewerbungen sind spätestens 48 Stunden vor Beginn der<br>
Landesmitgliederversammlung per E-Mail an die Mitgliedschaft auszusenden. Die Veröffentlichung<br>
von Bewerbungen auf der Internetseite der GRÜNEN JUGEND Sachsen ist nur mit ausdrücklichem<br>
Einverständnis der sich bewerbenden Personen zulässig.<br>
(4) Zu Beginn einer Versammlung oder vor Eröffnung eines Wahlganges wird in offener<br>
Abstimmung eine Wahlkommission gewählt. Ihr gehören mindestens zwei Personen an. Für die<br>
Besetzung der Zählkommission besteht keine Quotierung. Der Wahlkommission darf nicht<br>
angehören, wer selbst Kandidat*in ist. Dies gilt für den gesamten Wahlgang eines zu wählenden<br>
Gremiums.<br>
(5) Alle Bewerber*innen haben das Recht, sich den anwesenden Mitgliedern vorzustellen. Das<br>
Präsidium kann eine Redezeitbegrenzung vorschlagen.<br>
(6) Die Mitglieder haben das Recht, den Bewerber*innen Fragen zu stellen. Fragen können vor<br>
Beginn der Vorstellung schriftlich eingereicht, oder nach der Vorstellung mündlich gestellt werden.<br>
(7) Die Mitglieder des Landesvorstandes werden in folgender Reihenfolge gewählt:<br>
&gt; Landessprecherin* (FIT*-Platz)<br>
&gt; Schatzmeister*in (offener Platz)<br>
&gt; Politische Geschäftsführer*in<br>
&gt; Landessprecher*in (offener Platz)<br>
&gt; Beisitzer*innen<br>
(8) Wahlen finden im Mehrheitswahlverfahren statt. Bei Stimmengleichheit ist eine Stichwahl<br>
durchzuführen. Bei erneuter Stimmengleichheit entscheidet das Los.<br>
(9) Jedes stimmberechtigte Mitglied hat so viele Stimmen, wie Plätze zu vergeben sind. Dabei darf<br>
keiner zur Wahl stehenden Person mehr als einer der Stimmen gegeben werden.<br>
(10) Gewählt ist, wer im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen<br>
erhält. Erreicht im ersten Wahlgang keine Bewerber*in die absolute Mehrheit, so kann ein zweiter<br>
Wahlgang durchgeführt werden.<br>
(11) Im zweiten Wahlgang ist gewählt, wer die relative Mehrheit der abgegeben gültigen Stimmen<br>
erreicht. Erreicht auch im zweiten Wahlgang kein*e Bewerber*in die nötige relative Mehrheit, so<br>
bleibt das Amt unbesetzt.<br>
(12) Wahlen in gleiche Ämter können in einem Wahlgang erledigt werden.<br>
(13) Bei Delegiertenwahlen für z.B. LDK ist bereits im ersten Wahlgang eine einfache Mehrheit<br>
ausreichend. Unterlegene Mitbewerber*innen mit mindestens einer gültigen Stimme sind als<br>
Ersatzdelegierte gewählt.<br>
(14) Es folgt die Wahl der Ersatzdelegierten, deren Zahl unbegrenzt ist. Als Ersatzdelegierte*r<br>
gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.(15) Gibt es für ein Amt nur eine*n Bewerber*in, so ist mit „Ja“ und „Nein“ oder „Enthaltung“ über<br>
diese Person abzustimmen. Diese Person ist gewählt, wenn<br>
• im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf „Ja“ entfällt, im zweiten<br>
Wahlgang mehr „Ja“- als „Nein“-Stimmen abgegeben werden.<br>
Werden im zweiten Wahlgang nicht mehr „Ja“- als „Nein“-Stimmen abgegeben, so ist die<br>
Berwerber*in abgelehnt.<br>
(16) Die Landesmitgliederversammlung kann die Kandidatur einer Person um ein Amt oder Mandat<br>
in einer anderen Organisationen, insbesondere der Partei BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN oder einer<br>
ihr politisch nahestehenden Organisationen, mittels geheimer Abstimmung politisch unterstützen,<br>
indem sie dafür ein Votum vergibt.<br>
(17) Bei Votenvergaben bestimmt die Landesmitgliederversammlung zunächst in offener<br>
Abstimmung die Anzahl der zu vergebenden Voten. Es findet eine Quotierung der Voten Statt.<br>
(18) Das Votum erhält, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.<br>
(19) Erlangt keine der Personen im ersten Wahlgang die relative Mehrheit, findet eine zweite<br>
Abstimmung zwischen den beiden Personen statt, die im ersten Durchgang die jeweils meisten<br>
Stimmen auf sich vereinigen konnten. Gewählt wird dann die Person mit der absoluten Mehrheit<br>
der Stimmen. Kann keine Person die absolute Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigen, so reicht<br>
im dritten Wahlgang eine einfache Mehrheit.<br>
(20) Bei Stimmengleichheit kommt es auf Geschäftsordnungsantrag erneut zur Aussprache. Darauf<br>
folgt ein zweiter Wahlgang. Herrscht bei diesem ebenfalls Stimmengleichheit, so erhält keine der<br>
Bewerber*innen das Votum.<br>
(21) Beim Wahlvorschlag für den Landesparteirat von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN muss die<br>
absolute Mehrheit erreicht werden.<br>
§5 Geschäftsordnungsanträge<br>
(1) Jedes stimmberechtigte Mitglied kann nach jedem Redebeitrag einen Antrag zur<br>
Geschäftsordnung stellen. Es zeigt dies durch Meldung mit beiden Händen an. Während eines<br>
Redebeitrages oder einer Abstimmung sind Geschäftsordnungsanträge nicht zulässig.<br>
(2) Anträge zur Geschäftsordnung können unter anderem sein:<br>
• Antrag auf Schluss der Redeliste<br>
• Antrag auf sofortiges Ende der Debatte,<br>
• Antrag auf sofortige Abstimmung,<br>
• Antrag auf Vertagung,<br>
• Antrag auf Verweisung in ein anderes Gremium,<br>
• Antrag auf Redezeitbegrenzung,<br>
• Antrag auf offene Debatte,<br>
• Antrag auf weitere Redebeiträge (Ausgeglichen Pro und Contra),<br>
• Antrag auf nach Geschlechtern getrennte Redeliste<br>
• Antrag auf Aus-Zeit,<br>
• Antrag auf Ablösung der Tagungsleitung<br>
• Antrag auf ein FIT*Personenforum,<br>
• Antrag auf Nichtbefassung eines Antrages.<br>
(3) Die Antragssteller*innen begründen ihren Antrag in einem Redebeitrag von maximal zweiMinute. Daraufhin wird eine ebenso lange Gegenrede zugelassen. Danach wird über den Antrag mit<br>
einfacher Mehrheit entschieden. Meldet sich niemand zur Gegenrede, so gilt der Antrag als<br>
angenommen.<br>
§6 Anträge<br>
(1) Inhaltliche Anträge sollen nach Möglichkeit so rechtzeitig der Landesgeschäftsstelle vorliegen,<br>
dass sie allen Mitgliedern mit der Einladung zugeleitet werden können.<br>
(2) Anträge müssen bis 72 Stunden vor Beginn der Versammlung eingereicht werden. Dringliche<br>
Anträge können von der Versammlung mit einfacher Mehrheit zugelassen werden. Als<br>
Dringlichkeitsanträge gelten alle Anträge, die nicht bis 72 Stunden vor der Versammlung<br>
eingereicht wurden. Die Dringlichkeit muss begründet werden.<br>
(3) Bis zur Abstimmung eines Antrages können Änderungs- und Ergänzungsanträge gestellt<br>
werden. Diese sind der Tagesleitung schriftlich vorzulegen.<br>
(4) Anträge werden mit einfacher Mehrheit beschlossen. Bei Stimmengleichheit kommt es auf<br>
Geschäftsordnungsantrag zu erneuten Aussprache und einer zweiten Abstimmung. Herrscht bei<br>
dieser erneut Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.<br>
(5) Über einen Antrag darf erst abgestimmt werden, wenn zuvor alle Änderungs-, Ergänzungs- und<br>
Alternativanträge behandelt wurden. Dabei wird in folgender Reihenfolge über die Anträge<br>
abgestimmt:<br>
• Änderungs- und Ergänzungsanträge in einer sinnvollen Reihenfolge,<br>
• Der gestellte Antrag (ggf. gegen Alternativanträge)<br>
(6) Anträge werden in offener Abstimmung per Handaufheben abgestimmt. Auf Antrag zur<br>
Geschäftsordnung eines anwesenden Mitglieds ist eine Abstimmung geheim durchzuführen. Bei<br>
geheimen Abstimmungen gelten die demokratischen Wahlgrundsätze.<br>
§6a Verfallen von Beschlüssen<br>
5 Jahre nach ihrem Beschluss verfallen einfache Beschlüsse.<br>
§8 Frauen*-, Inter- und Trans*-Personenforum<br>
(1) Auf Antrag zur Geschäftsordnung können die an der Versammlung stimmberechtigt<br>
teilnehmenden Frauen*, Inter- und Trans*-Personen mit einfacher Mehrheit die Einberufung eines<br>
Frauen*-, Inter- und Trans*-Personenforums beschließen.<br>
(2) Das Frauen*-, Inter- und Trans*-Personenforum tagt nichtöffentlich und unter Ausschluss aller<br>
weiteren Mitglieder. Im Anschluss sind die Entscheidungen den weiteren Mitgliedern der<br>
Versammlung mitzuteilen.<br>
(3) Bei Anträgen, die formal oder inhaltlich das Selbstbestimmungsrecht von Frauen*, Inter- oder<br>
Trans*-Personen berühren oder von denen diese in besonderem Maße betroffen sind, hat das<br>
Frauen*-, Inter- undTrans*-Personenforum das Recht, vor der Abstimmung der Versammlung eine<br>
gesonderte Abstimmung durchzuführen, um mit einfacher Mehrheit ein für das Gremium<br>
unverbindliches Votum zu beschließen.<br>
(4) Das Frauen*-, Inter- und Trans*-Personenvotum kann mit einem Veto verknüpft werden. Weichtdas Abstimmungsergebnis der Versammlung vom Votum des Frauen*-, Inter-<br>
und Trans*-Personenforums ab, hat das Veto aufschiebende Wirkung. Der Antrag kann erst bei der<br>
nächsten Mitgliederversammlung wieder eingebracht werden. Ein erneutes Veto in derselben Sache<br>
ist nicht möglich. Die Verknüpfung eines Votums mit einem aufschiebenden Veto muss den<br>
versammelten Mitgliedern des Gremiums vor der Abstimmung bekanntgegeben werden.<br>
§9 Zusammensetzung der Versammlung<br>
Zu Beginn und auf Antrag auch während der Versammlung wird den Anwesenden mitgeteilt, wie<br>
viele Mitglieder aus den einzelnen Basisgruppen anwesend sind.<br>
§10 Ausschluss der Öffentlichkeit<br>
Die Landesmitgliederversammlung tagt in der Regel öffentlich. Bei Personalfragen und<br>
Angelegenheiten, die Persönlichkeitsrechte betreffen, wird die Öffentlichkeit auf Wunsch einer<br>
betroffenen Person ausgeschlossen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 23 Jun 2019 20:29:47 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S1: Satzung der GRÜNEN JUGEND Sachsen</title>
                        <link>https://lmv-2-2019.antragsgruen.de/lmv-2-2019/Satzung_der_GRUeNEN_JUGEND_Sachsen-9620</link>
                        <author>Heinrich Rödel</author>
                        <guid>https://lmv-2-2019.antragsgruen.de/lmv-2-2019/Satzung_der_GRUeNEN_JUGEND_Sachsen-9620</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2>PRÄAMBEL</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die GRÜNE JUGEND Sachsen ist ein Zusammenschluss junger Menschen, die gemeinsam für eine ökologische, solidarische, friedliche, freiheitliche, feministische, radikaldemokratische und weltoffene Gesellschaft im Freistaat Sachsen eintreten und in diesem Sinne durch die politische Bildungsarbeit, Aktionen und die Mitwirkung in Aktionsnetzwerken, Bündnissen sowie innerhalb der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ihre Ziele streiten. Dies ist unser Selbstverständnis. Mit demokratischen Mitteln sowie in Zusammenarbeit mit anderen Organisationen stehen wir für ein gerechtes Miteinander aller Menschen auf dieser Erde ein. Wir stellen uns gegen die Ausbeutung unseres Planeten auf Kosten zukünftiger Generationen und setzen uns für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, der Umwelt, der Tiere und der Pflanzen ein. Wir wollen festgefahrene Strukturen aufbrechen und den Diskurs über überholte Gesellschaftsmodelle anstoßen. Wir streben die Überwindung von Grenzen und Vorurteilen an – gegen Rassismus, Nationalismus, Sexismus und soziale Ungleichheiten. Wir kämpfen für die Freiheit der Meinung und des Glaubens und für eine Welt, in der jeder Mensch jederzeit und an jedem Ort frei seine Persönlichkeit entfalten kann. Unser Verband ist für Menschen jedes Geschlechts, jeder sozialen wie ethnischen Herkunft und jedes Glaubens offen. Indem wir die Kernfragen der Politik aus Sicht der Jugend erfassen und eigene Lösungsvorschläge entwickeln, sind wir wichtige Impulsgeber für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Gesellschaft.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2>I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>§1 Name und Sitz</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Organisation trägt den Namen „GRÜNE JUGEND Sachsen“. Die Kurzbezeichnung lautet „GJ Sachsen“.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Der Sitz der GRÜNEN JUGEND Sachsen ist die Landesgeschäftsstelle. Der Sitz der Landesgeschäftsstelle ist die Landeshauptstadt Dresden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>§2 Aufgaben</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die GRÜNE JUGEND Sachsen stellt sich den Aufgaben,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. innerhalb der Jugend und der Gesellschaft für ihre Ziele zu wirken und die Vorstellungen ihrer Mitglieder ihrem Selbstverständnis, dem gültigen Grundsatzprogramm und der Beschlüsse entsprechend zu artikulieren und zu vertreten,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. die Interessen der Jugend innerhalb der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen zu vertreten,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. politische Informations-, Schulungs- und Bildungsarbeit durchzuführen,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4. im Sinne ihres politischen Selbstverständnisses für eine ökologische, solidarische, friedliche, freiheitliche, feministische, radikaldemokratische und weltoffene Gesellschaft im Freistaat Sachsen einzutreten,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>5. durch die Vernetzung mit Jugendverbänden und Organisationen auf nationaler wie auch internationaler Ebene zum Austausch und zur Solidarität zwischen Menschen verschiedener Nationalitäten, Weltanschauungen und Religionen beizutragen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>§3 Strukturprinzipien</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die GRÜNE JUGEND Sachsen ist als sächsischer Landesverband eine Teilgliederung des GRÜNE JUGEND Bundesverbandes. Sie setzt sich aus den Mitgliedern des Bundesverbandes, die ihren Lebensmittelpunkt im Freistaat Sachsen haben oder hatten, und den durch sie gegründeten Basisgruppen zusammen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die GRÜNE JUGEND Sachsen ist als selbstständige Vereinigung der politische Jugendverband der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Die GRÜNE JUGEND Sachsen organisiert ihre Arbeit selbstständig und unabhängig. Dabei hat sie Programm-, Satzungs-, Finanz- und Personalautonomie. Satzung und Programm dürfen dem Grundkonsens der Partei nicht widersprechen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Der Landesverband hat folgende Organe:<br>
1. die Landesmitgliederversammlung,<br>
2. den Landesvorstand,<br>
3. das Landesschiedsgericht<br>
4. die Rechnungsprüfungskommission,<br>
5. die Landesarbeitskreise.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2>II. DIE MITGLIEDSCHAFT</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>§4 Mitgliedschaft und Unvereinbarkeiten, Beitritt</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Mitglied der GRÜNEN JUGEND Sachsen kann jede natürliche Person unter 28 Jahren sein, die ihren Lebensmittelpunkt im Freistaat Sachsen hat und sich zu den Grundsätzen und Zielen der GRÜNEN JUGEND bekennt. Die Mitgliedschaft steht allen Menschen offen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Jedes Mitglied der GRÜNEN JUGEND Sachsen ist zugleich Mitglied des Bundesverbandes.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Eine gleichzeitige Mitgliedschaft in einer anderen politischen Organisation ist zulässig, sofern es sich nicht um eine zu BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN konkurrierende Partei oder deren Jugendorganisation handelt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Die Mitgliedschaft in der GRÜNEN JUGEND Sachsen ist unvereinbar mit der Betätigung in Gruppierungen, die rassistische, nationalistische, faschistische, sexistische, ableistische, homo- oder trans*feindliche oder anderweitig menschenverachtende Ideologien vertreten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Der Beitritt zur GRÜNEN JUGEND Sachsen erfolgt auf schriftlichen Antrag wahlweise beim Bundesverband oder Landesverband. Der Landesvorstand kann den Beitrittsantrag in begründeten Fällen zurückweisen. Gegen die Zurückweisung kann die*der Bewerber*in beim Landesschiedsgericht Einspruch einlegen. Das Nähere bestimmt die Landesschiedsordnung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>§5 Mitgliedsbeitrag</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Jedes Mitglied der GRÜNEN JUGEND Sachsen zahlt einen jährlich zum Ende des Jahres zu entrichtenden Mitgliedsbeitrag. Im ersten Kalenderjahr der Mitgliedschaft ist die Zahlung dieses Mitgliedsbeitrages freiwillig. In begründeten Fällen kann ein Mitglied auf schriftlichen Antrag an den Bundesvorstand oder Landesvorstand teilweise oder vollständig von der Beitragszahlung befreit werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Das Nähere bestimmt die Kassen- und Finanzordnung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>§6 Ende der Mitgliedschaft</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Mitgliedschaft endet<br>
1. am Tag der Vollendung des 28. Lebensjahres,<br>
2. durch Austritt,<br>
3. durch Ausschluss,<br>
4. durch Tod.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Der Austritt ist gegenüber dem Bundesverband oder dem Landesverband schriftlich zu erklären.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Ein Mitglied der GRÜNEN JUGEND Sachsen, das vorsätzlich gegen die Grundsätze der GRÜNEN JUGEND verstößt und dem Verband damit schweren Schaden zufügt, kann auf Antrag des Landesvorstandes oder der Landesmitgliederversammlung durch Beschluss des Landesschiedsgerichtes aus dem Landesverband ausgeschlossen werden. Gegen den Ausschluss kann beim Bundesschiedsgericht Berufung eingelegt werden. Das Nähere bestimmt die Landesschiedsordnung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>§7 Freie Mitwirkung</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die GRÜNE JUGEND Sachsen ermöglicht die Mitwirkung von natürlichen Personen, die kein Mitglied der GRÜNEN JUGEND sind, an der politischen Willensbildung innerhalb des Landesverbandes. Die freie Mitwirkung steht allen Menschen unter 28 Jahren offen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die für die Mitgliedschaft geltenden Unvereinbarkeiten gemäß §4, Abs. 4 finden ebenso für die freie Mitwirkung Anwendung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Die freie Mitwirkung geschieht im Rahmen der Betätigung in den Landesarbeitskreisen, in Basisgruppen, der Beteiligung an Aktionen und Projekten oder der Organisation von Bildungs-, Schulungs- und Informationsveranstaltungen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Personen, die im Rahmen der freien Mitwirkung innerhalb der GRÜNEN JUGEND Sachsen aktiv sind, haben Informations- und Mitspracherecht in allen inhaltlichen und projektbezogenen Fragen. Ein Ausschluss ist begründet zulässig.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Die freie Mitwirkung beginnt und endet durch Erklärung gegenüber dem entsprechenden Landesarbeitskreis, beziehungsweise der zuständigen Basisgruppe oder dem Landesvorstand.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2>III. DIE ORGANE DES LANDESVERBANDES</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>§8 Landesmitgliederversammlung</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Landesmitgliederversammlung ist das höchste beschlussfassende Organ der GRÜNEN JUGEND Sachsen. Ihr gehört jedes Mitglied des Landesverbandes an.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die Landesmitgliederversammlung tritt mindestens zweimal jährlich nach Einberufung durch den Landesvorstand zusammen. Die Einberufung einer ordentlichen Landesmitgliederversammlung erfolgt mit einer Ladungsfrist von mindestens vier Wochen unter Angabe der Tagungsordnung und der zu wählenden Ämter. Die Einladung erfolgt schriftlich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Eine ordentliche Landesmitgliederversammlung kann weiterhin einberufen werden:<br>
1. auf Antrag von 5 % der Mitglieder des Landesverbandes;<br>
2. auf Antrag von zwei Basisgruppen durch Beschluss ihrer Mitgliederversammlungen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Die Landesmitgliederversammlung kann auf Antrag von mindestens 1⁄4 der anwesenden Mitglieder einen Antrag zur Abwahl des gesamten Landesvorstandes oder eines Mitglieds des Landesvorstandes stellen. Mit Einbringung des Antrages wird zugleich eine außerordentliche Mitgliederversammlung zu diesem Zweck einberufen. Die Einberufung hat innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Antrages mit einer Ladungsfrist von mindestens einer Woche zu erfolgen. Dabei wird für die etwaige Nachwahl des Landesvorstandes oder eines Landesvorstandsmitglieds gleichzeitig eingeladen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Die Landesmitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. Festlegung der Grundlinien der politischen und organisatorischen Arbeit des Landesverbandes durch den Beschluss<br>
a) von Grundsatz- und Wahlprogrammen;<br>
b) eingebrachter Anträge;<br>
c) des Haushaltes des Landesverbandes;<br>
2. Wahl und Entlastung des Landesvorstandes und der Rechnungsprüfungskommission sowie Wahl der*des Frauen*- und Genderpolitischen Sprecher*in, des Landesschiedsgerichtes, der Basisdelegierten im Bundesfinanzausschuss und der Delegierten der GRÜNEN JUGEND Sachsen in der Landesversammlung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen;<br>
3. Vergabe eines für den Landesvorstand verbindlichen Votums für die Besetzung von Landeslisten sowie von Sitzen der GRÜNEN JUGEND Sachsen in Gremien von Partei und Bundesverband oder Zusammenschlüssen verschiedener Organisationen;<br>
4. Anerkennung und Auflösung von Basisgruppen;<br>
5. Anerkennung und Auflösung von Landesarbeitskreisen;<br>
6. Beschluss, Änderung und Aufhebung der Satzung sowie von Ordnungen und Statuten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6) Alle Organe des Landesverbandes sind der Landesmitgliederversammlung gegenüber zur Rechenschaft verpflichtet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(7) Antragsberechtigte sind alle Mitglieder des Landesverbandes, die Landesarbeitskreise, die Basisgruppen sowie der Landesvorstand.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(8) Die Landesmitgliederversammlung gibt sich eine Geschäftsordnung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>§9 Landesvorstand</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Dem Landesvorstand gehören sechs gleichberechtigte Mitglieder an, davon<br>
1. zwei Landessprecher*innen,<br>
2. eine*ein Landesschatzmeister*in,<br>
3. eine*ein Politische*r Landesgeschäftsführer*in,<br>
4. zwei Beisitzer*innen.<br>
Die Landessprecher*innen, Landesschatzmeister*in und Politische*r Landesgeschäftsführer*in<br>
bilden den geschäftsführenden Landesvorstand.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die Mitgliedschaft im geschäftsführenden Landesvorstand der GRÜNEN JUGEND Sachsen ist nicht vereinbar mit der Mitgliedschaft im Europaparlament, Bundestag, Sächsischen Landtag oder im geschäftsführenden Landesvorstand der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen. Die Mitglieder des Landesvorstandes dürfen nicht in einem Verhältnis beruflicher oder finanzieller Abhängigkeit zur GRÜNEN JUGEND stehen. Praktikumsverhältnisse beim Bundes- oder einem anderen Landesverband sind davon ausgeschlossen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Der Landesvorstand wird auf die Dauer eines Jahres gewählt. Eine Abwahl des gesamten Landesvorstandes oder einzelner Mitglieder ist auf einer zu diesem Zweck nach §8, Abs. 4 einberufene außerordentliche Landesmitgliederversammlung möglich. Der Antrag auf Abwahl wird auf dieser in geheimer Abstimmung behandelt. Für die Abwahl bedarf es 2/3 der abgegebenen Stimmen. Abs. 4 findet entsprechende Anwendung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Scheidet ein Mitglied aus dem Landesvorstand aus, so ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Nachwahl durchzuführen. Die Amtszeit des nachgewählten Mitgliedes endet mit dem regulären Ende der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitgliedes. Wird kein Mitglied in den Vorstand nachgewählt, bleibt das jeweilige Amt unbesetzt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Der Landesvorstand hat folgende Aufgaben:<br>
1. Vertretung der GRÜNE JUGEND Sachsen im Rahmen der Satzung und der geltenden<br>
Beschlüsse der Landesmitgliederversammlung nach außen, zum Bundesverband und<br>
zur Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen;<br>
2. Durchführung der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Landesverbandes;<br>
3. Koordinierung und Organisation der politischen Arbeit des Landesverbandes im Rahmen seiner Aufgaben sowie Führung der Landesgeschäftsstelle und Personalführung;<br>
4. Betreuung der Mitglieder und Basisgruppen;<br>
5. Einberufung der Landesmitgliederversammlung;<br>
6. Vernetzung mit anderen politischen Organisationen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6) Alle Mitglieder des Landesvorstandes sind zeichnungsberechtigt. Der Landesvorstand kann die*den Organisatorische Landesgeschäftsführer*in mit einer begrenzten und einzelfallbezogenen Zeichnungsvollmacht ausstatten. Gegen die Erteilung von Zeichnungsvollmachten für finanzwirksame Geschäftstätigkeiten kann die*der Landesschatzmeister*in ein Veto einlegen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(7) Der Landesvorstand legt Ende seiner Amtszeit der Landesmitgliederversammlung gegenüber Rechenschaft ab. Die Rechenschaftslegung über die Finanzbuchhaltung erfolgt separat. Das Nähere bestimmt die Kassen- und Finanzordnung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(8) Der Landesvorstand gibt sich eine Geschäftsordnung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>§10 Landesschiedsgericht</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Das Landesschiedsgericht wird auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Es setzt sich aus drei Mitgliedern zusammen, die nicht Mitglied in einem Basisgruppenvorstand, Landesvorstand oder Bundesvorstand der GRÜNEN JUGEND oder im Bundesschiedsgericht der GRÜNEN JUGEND sind. Die Landesmitgliederversammlung wählt aus der Mitte der Mitglieder eine*einen Vorsitzende*n.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Das Landesschiedsgericht ist unabhängig. Es entscheidet ausschließlich auf Grundlage der geltenden Satzung, Ordnungen und Statute des Landesverbandes.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Das Landesschiedsgericht hat folgende Aufgaben:<br>
1. Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern oder Gliederungen der GRÜNEN<br>
JUGEND Sachsen und Organen des Landesverbandes;<br>
2. Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen Organen des Landesverbandes unter sich;<br>
3. Entscheidung über Ordnungsmaßnahmen gegen Organe des Landesverbandes, gegen einzelne Mitglieder oder gegen Gliederungen der GRÜNEN JUGEND Sachsen;<br>
4. Entscheidung über Ausschlussanträge;<br>
5. Entscheidung über Einsprüche gegen die Zurückweisung eines Mitgliedsantrages für den Landesverband oder eine Gliederung der GRÜNEN JUGEND Sachsen;<br>
6. Entscheidung über Einsprüche gegen den Ausschluss aus dem Landesverband oder aus einer Gliederung der GRÜNEN JUGEND Sachsen;<br>
7. Entscheidung über die Auslegung von Satzung, Ordnungen und Statuten;<br>
8. Entscheidung bei Wahlanfechtungen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>§11 Rechnungsprüfungskommission</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Rechnungsprüfungskommission wird für den Zeitraum eines Geschäftsjahres gewählt. Ihr gehören zwei Mitglieder an.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die Mitgliedschaft in der Rechnungsprüfungskommission der GRÜNEN JUGEND Sachsen ist unvereinbar mit der Mitgliedschaft im Landesvorstand. Die Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission dürfen nicht in einem Verhältnis beruflicher oder finanzieller Abhängigkeit zur GRÜNEN JUGEND stehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Das Nähere bestimmt die Kassen- und Finanzordnung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>§12 Landesarbeitskreise</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Alle Mitglieder der GRÜNEN JUGEND Sachsen haben das Recht, sich in Arbeitskreisen zu organisieren. Die Gründung von Landesarbeitskreisen erfolgt durch Gründungsbeschluss einer eigens dafür einberufenen Versammlung und die Erklärung des Landesarbeitskreises gegenüber dem Landesvorstand.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Landesarbeitskreise müssen mindestens drei Mitglieder haben, die zugleich Mitglied der GRÜNEN JUGEND Sachsen sind. §7, Abs. 1 und 3 bleiben unberührt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Die Auflösung eines Landesarbeitskreises erfolgt durch<br>
1. Auflösungsbeschluss einer eigens dafür einberufenen Auflösungsversammlung,<br>
2. Auflösungsbeschluss der Landesmitgliederversammlung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Die Mitglieder jedes Landesarbeitskreises wählen aus ihrer Mitte zwei Koordinator*innen auf die Dauer eines Jahres. Die Arbeitskreiskoordinator*innen vertreten ihren Landesarbeitskreis gegenüber der Landesmitgliederversammlung und dem Landesvorstand und koordinieren die inhaltliche sowie organisatorische Arbeit.<br>
(5) Landesarbeitskreise haben das Recht auf vollumfängliche Information über sie betreffende Entwicklungen und Sachverhalte sowie Beteiligung an der Willensbildung innerhalb des Landesverbandes.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>§13 Delegierte in Organen von Partei und Bundesverband, RPJ-Vertretung</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die GRÜNE JUGEND Sachsen wählt mindestens einmal im Jahr zwei Delegierte für die Landesversammlung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen, die bis zur Neuwahl entsandt sind. Diese müssen Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Der Landesverband entsendet die*den Landesschatzmeister*in sowie ein weiteres, auf die Dauer eines Jahres zu wählendes Basismitglied, das nicht Mitglied des Landesvorstandes sein darf, in den Bundesfinanzausschuss der GRÜNEN JUGEND. Das Nähere bestimmt die Kassen- und Finanzordnung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Die GRÜNE JUGEND Sachsen entsendet drei durch die Landesmitgliederversammlung gewählte Mitglieder in den Ring Politischer Jugend Sachsen e.V., von denen ein Mitglied in den Vereinsvorstand zu wählen ist. §8, Abs. 5, Nr. 3 findet Anwendung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Es können ebenso viele Ersatzdelegierte gewählt werden, wie Delegiertenplätze zur Verfügung stehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>§14 Landesgeschäftsstelle</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Landesgeschäftsstelle unterstützt den Landesvorstand bei seiner Arbeit. Zu ihren Aufgaben gehören die Verwaltung der Mitgliederkartei sowie die Kommunikation zwischen Mitgliedern und Landesvorstand. Den genauen Umfang der Aufgaben beschließt der Landesvorstand in Absprache mit den Mitarbeiter*innen der Landesgeschäftsstelle.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Der Landesvorstand beauftragt eine*n Organisatorische*n Landesgeschäftsführer*in mit der Führung der Geschäftsstelle. Die*der Organisatorische*n Landesgeschäftsführer*in nimmt mit Rederecht an den Sitzungen des Landesvorstandes teil.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Die*der Organisatorische Landesgeschäftsführer*in ist dem Landesvorstand gegenüber für die Arbeit der Landesgeschäftsstelle verantwortlich. Die Arbeit der Landesgeschäftsstelle ist Teil des Rechenschaftsberichtes des Landesvorstandes.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2>IV. DER LANDESVERBAND UND SEINE GLIEDERUNGEN</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>§15 Basisgruppen als regionale Teilgliederungen</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Basisgruppen der GRÜNEN JUGEND Sachsen bilden als regionale Teilgliederungen die kleinsten Organisationseinheiten des Landesverbandes.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Alle Mitglieder der GRÜNEN JUGEND Sachsen haben das Recht, sich in Basisgruppen zu organisieren. Die gleichzeitige Mitgliedschaft in zwei oder mehr Basisgruppen ist möglich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>§16 Gründung und Anerkennung von Basisgruppen</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Gründung einer Basisgruppe erfolgt durch den Beschluss einer Satzung durch eine zu diesem Zweck einberufene Gründungsversammlung. Ihr müssen mindestens drei Mitglieder der zu gründenden Basisgruppe beiwohnen, die zugleich Mitglied der GRÜNEN JUGEND Sachsen sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die Gründung einer Basisgruppe ist durch die Vorlage der Satzung sowie des Protokolls der Gründungsversammlung gegenüber dem Landesvorstand zu erklären. Der Landesvorstand schlägt der Landesmitgliederversammlung nach Prüfung der satzungsgegebenen Voraussetzungen die Anerkennung als Basisgruppe vor.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Die Landesmitgliederversammlung hat das Recht, neu gegründete Basisgruppen als solche anzuerkennen oder die Anerkennung zu verweigern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>§17 Auflösung von Basisgruppen</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine Basisgruppe gilt als aufgelöst, wenn<br>
1. eine eigens zu diesem Zweck einberufene Mitgliederversammlung dieser Basisgruppe satzungsgemäß ihre Auflösung beschließt;<br>
2. die Landesmitgliederversammlung die Anerkennung als Basisgruppe verweigert oder zurück nimmt;<br>
3. die Basisgruppe über einen Zeitraum von zwölf Monaten weniger als drei Mitglieder hat, die zugleich Mitglied der GRÜNEN JUGEND Sachsen sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>§18 Selbstverwaltung und Rechte der Basisgruppen</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Basisgruppen der GRÜNEN JUGEND Sachsen organisieren ihre Arbeit selbstständig und entscheiden weisungsungebunden über ihre Angelegenheiten und Strukturen. Sie verfügen über Programm-, Satzungs-, Finanz- und Personalautonomie, soweit in dieser Satzung keine anders lautenden Regelungen festgelegt sind. §3, Abs. 3, Satz 3 findet Anwendung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Basisgruppen haben das Recht, ihnen obliegende Aufgaben, deren selbstständige Erfüllung ihnen nicht möglich ist, an den Landesverband abzugeben. Ist eine Basisgruppe nicht fähig, ihren laufenden Geschäftsbetrieb zu organisieren, so hat die Landesmitgliederversammlung darüber hinaus das Recht, die Landesgeschäftsstelle mit der Führung der Geschäfte der Basisgruppe zu beauftragen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Die Basisgruppen der GRÜNEN JUGEND Sachsen haben Anspruch auf die organisatorische sowie finanzielle Unterstützung durch den Landesverband. Die Kassen- und Finanzordnung bestimmt Umfang und Verteilung der Finanzmittel zur Basisgruppenförderung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Die Basisgruppen der GRÜNEN JUGEND Sachsen haben das Recht auf die vollumfängliche Information über alle sie betreffenden Entwicklungen und Sachverhalte sowie die Beteiligung an der Willensbildung innerhalb des Landesverbandes.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2>V. FRAUEN*-, INTER- UND TRANS*-PERSONEN</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>§19 Frauen*-, Gender- und Queerpolitische*r Sprecher*in</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Landesmitgliederversammlung wählt aus der Mitte aller Landesvorstandsmitglieder die*den Frauen*-, Gender- und Queerpolitische*n Sprecher*in.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die*der Frauen*-, Gender- und Queerpolitische Sprecher*in hat folgende Aufgaben:<br>
1. Vertretung der Positionen des Landesverbandes im Rahmen der gültigen Beschlüsse zu frauen*-, gender- und queerpolitischen Fragen nach außen, zum Bundesverband und zur Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen;<br>
2. Vernetzung mit den für Frauen*-, Gender- und Queerpolitik zuständigen Vorstandsmitgliedern der anderen Landesverbände und des Bundesverbandes sowie anderen (queer-)feministisch aktiven Jugendverbänden;<br>
3. Koordinierung des Landesarbeitskreises für Frauen*-, Gender- und Queerpolitik sowie der frauen*-, gender- und queerpolitischen Arbeit des Landesverbandes;<br>
4. Leitung des Frauen*-, Inter- und Trans*-Personenforums;</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>§20 Mindestquotierung von Ämtern und Gremien</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Alle gewählten Ämter, Gremien, Präsidien, Delegierten- sowie Ersatzdelegiertenplätze der GRÜNEN JUGEND Sachsen sind mindestens zur Hälfte mit Frauen*, Inter- und Trans*-Personen zu besetzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Bei der Besetzung des Landesvorstandes erfolgt die Mindestquotierung jeweils<br>
1. bei der Wahl der Sprecher*innenämter;<br>
2. innerhalb des geschäftsführenden Landesvorstandes;<br>
3. innerhalb des Landesvorstandes in seiner Gesamtheit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>§21 Quotierung von Redelisten</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Redelisten sind grundsätzlich nach Geschlechtern getrennt zu führen und Redebeiträge hart zu quotieren. Somit endet die Debatte oder Aussprache nach dem letzten Redebeitrag einer Frau*, Inter*- oder Trans*-Person.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Auf Antrag zur Geschäftsordnung kann die Landesmitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit beschließen, Redebeiträge weich zu quotieren. In diesem Fall ist nach jedem Redebeitrag einer männlichen Person das Rederecht somit an eine Frau*, Inter- oder Trans*-Person zu ver geben, sofern Meldungen vorliegen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>§22 Frauen*-, Inter- und Trans*-Personenforum</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Auf Antrag zur Geschäftsordnung können die an einer Gremiensitzung stimmberechtigt teilnehmenden Frauen*, Inter- und Trans*-Personen mit einfacher Mehrheit die Einberufung eines Frauen*-, Inter- und Trans*-Personenforums beschließen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Das Frauen*-, Inter- und Trans*-Personenforum tagt nichtöffentlich und unter Ausschluss aller weiteren Mitglieder. Im Anschluss sind die Entscheidungen den weiteren Mitgliedern des jeweiligen Gremiums mitzuteilen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Bei Anträgen, die formal oder inhaltlich das Selbstbestimmungsrecht von Frauen*, Interoder Trans*-Personen berühren oder von denen diese in besonderem Maße betroffen sind, hat das Frauen*-, Inter- und Trans*-Personenforum das Recht, vor der Abstimmung des jeweiligen Gremiums eine gesonderte Abstimmung durchzuführen, um mit einfacher Mehrheit ein für das Gremium unverbindliches Votum zu beschließen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Das Frauen*-, Inter- und Trans*-Personenvotum kann mit einem Veto verknüpft werden. Weicht das Abstimmungsergebnis des jeweiligen Gremiums vom Votum des Frauen*-, Inter- und Trans*-Personenforums ab, hat das Veto aufschiebende Wirkung. Der Antrag kann erst bei der nächsten Mitgliederversammlung wieder eingebracht werden. Ein erneutes Veto in der selben Sache ist nicht möglich. Die Verknüpfung eines Votums mit einem aufschiebenden Veto muss den versammelten Mitgliedern des Gremiums vor der Abstimmung bekanntgegeben werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2>VI. INKLUSION UND TEILHABE</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>§23 Veranstaltungen</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Während Veranstaltungen und Sitzungen der GRÜNEN JUGEND Sachsen wird bei Bedarf von den Organisator*innen Kinderbetreuung oder ein entsprechendes Begleitprogramm organisiert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Veranstaltungen der GRÜNEN JUGEND Sachsen sind in barrierearmen Räumen zu organisieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Mit der Einladung zu Veranstaltungen der GRÜNEN JUGEND Sachsen muss abgefragt werden, ob es Barrieren für die Teilnahme an der Veranstaltung gibt und wie diese abgebaut werden können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2>VII. WAHL UND BESCHLUSSFASSUNG</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>§24 Wahlgrundsätze und Wahlrecht</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Alle Ämter und Gremien werden nach demokratischen Wahlgrundsätzen in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Jedes Mitglied der GRÜNEN JUGEND Sachsen hat das Recht, sich in Wahlen und Abstimmungen an der politischen Willensbildung innerhalb des Landesverbandes zu beteiligen und sich zu diesem Zweck selbst für ein Amt zur Wahl zu stellen. Dabei ist die Quotierung zu beachten. Das passive Wahlrecht kann nur aufgrund eines Beschlusses des Landesschiedsgerichtes als Ordnungsmaßnahme entzogen werden. Das Nähere bestimmt die Landesschiedsordnung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>§25 Bewerbungsverfahren</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Das Stattfinden von Wahlen ist innerhalb der Ladungsfrist der wählenden Versammlunganzukündigen. Das nähere bestimmt die jeweilige Geschäftsordnung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Bewerbungen können mündlich oder schriftlich per Post, oder E-Mail oder einer für die Landesmitgliederversammlung freigeschalteten Online-Antragsplattform eingereicht werden. Die Bewerbungsfrist endet mit der Eröffnung der Vorstellungsrunde der Kandidat*innen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Alle bereits eingegangenen Bewerbungen sind spätestens 48 Stunden vor Beginn der Versammlung per E-Mail an die Mitglieder des jeweiligen Gremiums auszusenden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Alle Bewerber*innen haben das Recht, sich den anwesenden Mitgliedern vorzustellen. Das Präsidium kann eine Redezeitbegrenzung vorschlagen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>§26 Zählkommission</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Zu Beginn einer Versammlung oder vor Eröffnung eines Wahlganges wird in offener Abstimmung eine Zählkommission gewählt. Ihr gehören mindestens zwei Personen an. Für die Besetzung der Zählkommission besteht keine Quotierung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Der Zählkommission darf nicht angehören, wer selbst Kandidat*in ist. Dies gilt für den gesamten Wahlgang eines zu wählenden Gremiums.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>§27 Wahlverfahren</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Wahlen finden ausschließlich im Mehrheitswahlverfahren statt. Bei Stimmengleichheit ist Stichwahl durchzuführen. Bei erneuter Stimmengleichheit entscheidet das Los.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Jedes stimmberechtigte Mitglied hat so viele Stimmen, wie Plätze zu vergeben sind. Dabei eine darf keiner zur Wahl stehenden Person mehr als einer der Stimmen gegeben werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Gewählt ist, wer im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Erreicht im ersten Wahlgang kein*e Bewerber*in die absolute Mehrheit, so kann ein zweiter Wahlgang durchgeführt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Im zweiten Wahlgang ist gewählt, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Erreicht auch im zweiten Wahlgang kein*e Bewerber*in die nötige relative Mehrheit, so bleibt das Amt unbesetzt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>§28 Wahl des Landesvorstandes</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Mitglieder des Landesvorstandes werden in festgelegter Reihenfolge gewählt:<br>
1. Landessprecherin* (FIT*-Platz);<br>
2. Landessprecher*in (offener Platz);<br>
3. Landesschatzmeister*in (offener Platz);<br>
4. Politische*r Landesgeschäftsführer*in;<br>
5. Beisitzer*innen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Liegt für die Beisitzer*innenplätze jeweils höchstens eine Bewerbung vor, so können diese in einem Wahlgang gewählt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>§29 Vergabe von Voten</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Landesmitgliederversammlung kann die Kandidatur einer Person um ein Amt oder Mandat in einer anderen Organisationen, insbesondere der Partei BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN oder einer ihr politisch nahestehenden Organisationen, mittels geheimer Abstimmung politisch unterstützen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Das Votum erhält, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Falls mehr Bewerbungen vorliegen, als Voten zu vergeben sind, reicht eine relative Mehrheit aus.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) §§26, 27 sowie §28, Abs. 1, 2 finden Anwendung. Das Nähere bestimmt die Geschäftsordnung der Landesmitgliederversammlung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>§30 Abstimmungen</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Beschlüsse werden in offener Abstimmung per Handaufheben gefasst. Auf Antrag zur Geschäftsordnung eines anwesenden Mitglieds des jeweiligen Gremiums ist eine Abstimmung geheim durchzuführen. Bei geheimen Abstimmungen gelten die demokratischen Wahlgrundsätze.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit kommt es auf Geschäftsordnungsantrag zur erneuten Aussprache und einer zweiten Abstimmung. Herrscht bei dieser erneut Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2>VIII. ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>§31 Weiterführende Bestimmungen</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die GRÜNE JUGEND Sachsen gibt sich eine Kassen- und Finanzordnung. Sie wird von der Landesmitgliederversammlung mit absoluter Mehrheit beschlossen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die GRÜNE JUGEND Sachsen gibt sich eine Landesschiedsordnung. Sie wird von der Landesmitgliederversammlung mit absoluter Mehrheit beschlossen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>§32 Inkrafttreten und Änderung der Satzung, Geltungsdauer, Übergangsbestimmungen</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Satzung tritt zum Zeitpunkt ihres Beschlusses in Kraft. Die Satzungsänderung erfolgt durch Beschluss der Landesmitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit. Für Satzungsänderungsanträge gilt eine Frist von fünf Tagen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die Satzung tritt außer Kraft, wenn<br>
1. die Landesmitgliederversammlung eine neue Satzung beschließt,<br>
2. die Organisation aufgelöst wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Die am 10.12.1994 in Leipzig beschlossene „Satzung der GRÜNEN JUGEND Sachsen“ tritt außer Kraft. Änderungen bei Wahl und Zusammensetzung von Organen des Landesverbandes treten nach dem regulären Ende der Amtszeit der nach den außer Kraft gesetzten Regelungen gewählten Gremien und Ämter in Kraft.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>§33 Nichtigkeit, Gültigkeit der Bundessatzung und -statute</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Im Falle der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gelten alle weiteren Bestimmungen fort.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Für Sachverhalte, die nicht durch diese Satzung geregelt sind, gelten die Bestimmungen der Satzung und der Statute des Bundesverbandes.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>§34 Auflösung der Organisation</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Auflösung der GRÜNEN JUGEND Sachsen kann auf Antrag mindestens eines Zehntels der Mitglieder des Landesverbandes durch eine eigens zu diesem Zweck einberufene Landesmitgliederversammlung beschlossen werden. Der Beschluss zur Auflösung wird mit 3/4-Mehrheit gefasst.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Das Restvermögen fällt der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen mit der Auflage zu, dieses für die Förderung jugendpolitischen Engagements einzusetzen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 29 May 2019 17:55:01 +0200</pubDate>
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